Und-Konto
Ein Gemeinschaftskonto kann als Und-Konto geführt werden. Alle Kontoinhaber verfügen gemeinsam und einstimmig über das Konto und das ist auch der Grund, warum solche Konten in der Praxis so gut wie nie angewandt werden. Die meisten Gemeinschaftskonten werden als Oder-Konten geführt, bei denen jeder Kontoinhaber verfügungsberechtigt ist und nicht die Zustimmung der anderen Kontoinhaber für Verfügungen benötigt.