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Oder-Konto

 

Bei einem Gemeinschaftskonto, das als Oder Konto eingerichtet wird, entscheidet jeder Kontoinhaber allein über die Verfügung und benötigt dafür ausdrücklich nicht die Zustimmung der anderen Kontoinhaber wie beim Und-Konto. Deshalb werden in der Praxis nahezu alle Gemeinschaftskonten als Oder-Konto geführt.